Investitionsprämie für Unternehmen in Österreich - COVID-19

Um die Wirtschaft zu unterstützen, hat die österreichische Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderprogramm konzipiert. Eine kurze Zusammenfassung.
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Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung Anfang Juli mit der aws (austria wirtschaftsservice) Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet.

Diese Förderung beinhaltet mehrere Stufen der Investitionsprämien und unterschiedliche Branchen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen für Euch und um unsere Branche (Digitalisierung) zusammengefasst. 

Wer wird gefördert?

Unabhängig von der Größe und Branche, sind Unternehmen Förderungsfähig, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Welche Investitionen sind Förderungsfähig?

Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden, sind förderungsfähig. Wichtig zu beachten ist, dass mit den Investitionen nicht vor dem 01.08.2020 begonnen wurde, wobei als Beginn der Investition folgendes gilt: Bestellungen, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Außerdem ist zu beachten, dass die Investition jedenfalls von dem 01.03.2021 begonnen worden sein muss.

Wie hoch ist die Förderung?

Generell beträgt die Förderungshöhe 7% der förderfähigen Investitionen. Bei Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit ist die Förderungshöhe mit 14% doppelt so hoch. Dabei ist für die Förderungen die Unter- bzw. Obergrenze zu beachten. Das minimal förderbare Investitionsvolumen pro Antrag liegt bei EUR 5.000 ohne USt. und das maximal förderbare Investitionsvolumen beträgt EUR 50 Mio. ohne USt. 


Bei welchen Förderungen können CLOUDPILOTS unterstützen?

Im Allgemeinen sind CLOUDPILOTS in der Digitalisierung zu Hause. Die Förderung beträgt hier 14% und umfasst Themen wie künstliche Intelligenz, Cloud Computing, Big Data, die optimierung von Geschäftsmodellen und Prozessen (z.B. Verbesserung durch digitale Anwendungen), IT-Security und E-Commerce. Investitionen in das neue Smart Office sind ebenfalls mit 14% förderbar. 

Dazu gehören:

Webcams, Beamer, spezifische Videokonferenzsysteme, Whiteboards, großflächige Screens, Instrumente und Sensoren zur Datenerfassung und Datenausgabe/-vernetzung, digitale Messeinrichtungen, digital gesteuerte Roboter, Netzwerkkomponenten und Simulationsanlagen. Auch die Neuanschaffung von Software oder der Ausbau der eigenen Infrastruktur, beispielsweise durch neue Cloud-Lösungen, wird mit 14% gefördert.

Abrechnung

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.

Auszahlung

Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung unmittelbar ausbezahlt.

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